Beiträge

Gebührenordnung (Gültig seit 1.1.2002):

AufnahmegebührKeine

Monatsbeiträge:

Erstes Mitglied 7 €
Zweites Mitglied 6 €
Jugendliche (Alter 15 – 18 Jahre) 3,50 €
Kinder (Alter bis 14 Jahre) 2 €
Familienbeitrag (incl. Kinder und Jugendliche) 15 €
Passive Mitglieder 3 €

Die Beiträge sind viertel-, halb- oder ganzjährig bargeldlos mittels Einzugsermächtigung zu entrichten. In Ausnahmefällen kann der Vorstand eine Ratenzahlung der Gebühren bis zu einem Jahr genehmigen.

Für Kinder und Jugendliche gilt nach Vollendung des 15. bzw. des 18. Lebensjahres ab dem Folgemonat die nächst höhere Beitragsgruppe.

Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende sowie Studenten und Schüler über 18 Jahre werden unter Vorlage eines Nachweises wie Jugendliche behandelt.