| 1. | Spieler und Zuschauer sind verpflichtet, auf der gesamten Anlage Ordnung, Ruhe und Sauberkeit zu halten. Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen sich nur außerhalb der Tennisanlage aufhalten. |
| 2. | Die Platzanlage ist verschlossen zu halten. Hierzu besitzt jedes Mitglied bzw. jede Mitgliederfamilie einen Schlüssel, für dessen Verlust sie dem Verein haften. Der Schlüssel darf in keinem Falle an Nichtmitglieder weitergegeben werden. |
| 3. | Die Tennisplätze dürfen nur von Spielern betreten werden. Das Tragen von Tennisschuhen ist Bedingung. Tennisschuhe sind nicht gleich Sportschuhe. Hier ist unbedingt darauf zu achten, daß das Profil der Laufsohle nach innen geht, d.h. die Auftrittsfäche glatt ist. |
| 4. | Spielberechtigt sind nur Mitglieder des Tennisclub Niedershausen e.V., die ihre Aufnahmegebühr und Beiträge geleistet haben, und Gäste, die vor Spielbeginn die Platzgebühr von € 7,50,- entrichtet haben. |
| 5. | Die Spielzeit erstreckt sich von 8 Uhr morgens bis Eintritt der Dunkelheit (spätestens 21 Uhr). Eine Platzbelegungseinheit umfaßt eine Stunde. Davon entfallen 50 Minuten auf das Spiel, die letzten 10 Minuten auf die Platzwartung. |
| 6. | Bei der Platzpflege muß nachstehende Arbeitsfolge eingehalten werden: |
| a) Abziehen des Platzes mit den Abziehmatten, | |
| b) Abkehren der Linien mit dem Linienbesen, | |
| c) Platzbefeuchtung (diese kann bei bereits sehr feuchtem Platz entfallen), | |
| d) Nach der Platzpflege Besen oder Abziehmatten an den dafür vorgesehenen Haken aufhängen. | |
| 7. | Die Platzbelegung erfolgt gemäß der Spielordnung. |
| 8. | Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann der Vorstand ein zeitlich begrenztes Spielverbot verhängen. |
| 9. | Vorstehende Platzordnung kann auf Beschluß des Vorstandes geändert oder ergänzt werden, falls sich dies aus den gewonnenen Erfahrungen als angebracht oder notwendig erweist. |