| 1. | Spielberechtigt sind alle Mitglieder des TC Niedershausen und Gäste. Für Gäste wird auf Punkt 7 dieser Spielordnung verwiesen. |
| 2. | Das Tennisspielen auf der Anlage ist nur in Tenniskleidung und Tennisschuhen gestattet. |
| 3. | Die Spielzeit beträgt in der Regel 60 Minuten, einschließlich der Platzpflege. Hierbei sind die Vorschriften der Platzordnung unbedingt einzuhalten. Die oben genannte Spieldauer gilt nur, wenn bereits Spieler für die nächsten Spielzeiten auf den Plätzen anwesend sind. |
| 4. | Vor Beginn der Spielzeit ist die an den Plätzen befestigte Uhr jeweils auf Spielbeginn einzustellen. Diese Regel sollte sportlich fair befolgt werden. Bei Nichteinhaltung ist bei Bedarf das Spielfeld sofort für die nächsten Spieler freizumachen. |
| 5. | Nach 17 Uhr haben auf den Tennisplätzen Erwachsene bzw. Berufstätige bevorzugtes Spielrecht. Zu bestimmten Zeiten ist ein Platz (nur bei Jugendtraining 2 Plätze) für Training reserviert. Die Belegzeiten sind im Aushangkasten ersichtlich. Besteht nach 17 Uhr kein Spielanspruch von Erwachsenen, so können auch Jugendliche die Plätze benutzen. |
| 6. | Die Belegung der Tennisplätze kann durch Eintragung in die Platzbelegungsliste eine Woche im voraus erfolgen, jedoch pro Mitglied und Woche nur für maximal zwei Spieleinheiten. Sollte 15 Minuten nach Beginn der Spielzeit der Platz nicht belegt sein, erlischt das Anrecht auf Platzreservierung. Trainings- und Turnierspiele werden rechtzeitig in Form eines Aushanges im Kasten an der Anlage bekanntgegeben. |
| 7. | Gästespieler dürfen die Tennisanlage des TC Niedershausen benutzen, wenn sie vor Spielbeginn die Platzgebühr entrichtet haben. Nach Beendigung der Spielzeit ist der Schlüssel unverzüglich wieder abzugeben. Für Gästespieler, die durch ein Mitglied eingeführt werden, gelten die gleichen Bedingungen. Für Gästespieler haftet der TC Niedershausen nicht. |
| 8. | Der Vorstand des TC Niedershausen hofft, daß durch diese Spielordnung der Spielbetrieb auf unseren Plätzen reibungslos abläuft. Bei Nichteinhaltung sind Vorstandsmitglieder berechtigt, Platzverweise auszusprechen. |